
- Bildquelle: aboutpixel.de / atomkraftwerk10 © Sven Brentrup
Wenn sich kurz vor der politischen Sommerpause die Parteien am 30. Juni 2011 im Bundestag zusammenfinden, dann wird dieses ein historischer Tag im Zeichen der atomaren Energieversorgung in Deutschland!
Der von Union und FDP hervorgebrachte “Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“1 sieht das Ende zur “Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität [...]“2 bis spätestens 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 vor.
Geprägt durch die schrecklichen Ereignisse um das japanische Atomkraftwerk in Fukushima, rückte die Bundesregierung von ihrer bisherigen Atomlobby-Politik ab. Für bessere Umfrageergebnisse der Koalition aus CDU/CSU und FDP sorgte die Entscheidung jedoch nicht – die Menschen in Deutschland kauften der Regierung den plötzlichen Umstieg in Richtung der erneuerbaren Energien nicht ab. Wie auch? Erst im Herbst gab es den viel kritisierten Ausstieg aus dem Atomausstieg, der von der rot-grünen Regierung mit Zustimmung der CDU auf den Weg gebracht wurde.
Neben dem Atomgesetz gibt es weitere Änderungen, um die Energiewende auf den rechten Weg zu bringen. Beispielsweise belebt der Gesetzentwurf “zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden”3 den baulich geprägten Markt. Dieser sieht vor, dass Investitionskosten, die aufgrund einer energetischen Sanierung entstehen, bis zu zehn Jahre steuerlich mit zehn Prozent absetzbar sind. Im selben Atemzug wird die Fördersumme von derzeit rund 930 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro ab 2012 erhöht. Hauseigentümer die eine Sanierung ihres Gebäudes durchführen lassen, können sich die Maßnahme durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) mit günstigen Zinskonditionen sowie Tilgungszuschüssen mit bis 12,5% der Investitionssumme fördern lassen.
Für Mieter soll es zukünftig erschwert werden, die Mieten zu mindern, wenn bauliche Maßnahmen den Wohnkomfort zeitlich begrenzt stören. Hierzu hat das ZDF-Magazin WISO am 06. Juni einen Beitrag gebracht. Dieser ist in der Mediathek anzusehen unter: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/1354470
Was halten Sie/Was hältst Du von der geplanten Energiewende der Bundesregierung?
Ich freue mich auf Kommentare!
1 – dip.bundestag.de/btd/17/060/1706070.pdf
2 – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, Artikel 1, Abschnitt 1a
3 – http://dip.bundestag.de/btd/17/060/1706074.pdf
Bildquelle: aboutpixel.de / atomkraftwerk10 © Sven Brentrup
Wenn sich kurz vor der politischen Sommerpause die Parteien am 30. Juni 2011 im Bundestag zusammenfinden, dann wird dieses ein historischer Tag im Zeichen der atomaren Energieversorgung in Deutschland!
Der von Union und FDP hervorgebrachte "Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes"1 sieht das Ende zur "Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität [...]"2 bis spätestens 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 vor.
Geprägt durch die schrecklichen Ereignisse um das japanische Atomkraftwerk in Fukushima, rückte die Bundesregierung von ihrer bisherigen Atomlobby-Politik ab. Für bessere Umfrageergebnisse der Koalition aus CDU/CSU und FDP sorgte die Entscheidung jedoch nicht - die Menschen in Deutschland kauften der Regierung den plötzlichen Umstieg in Richtung der erneuerbaren Energien nicht ab. Wie auch? Erst im Herbst gab es den viel kritisierten Ausstieg aus dem Atomausstieg, der von der rot-grünen Regierung mit Zustimmung der CDU auf den Weg gebracht wurde.
Neben dem Atomgesetz gibt es weitere Änderungen, um die Energiewende auf den rechten Weg zu bringen. Beispielsweise belebt der Gesetzentwurf "zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden"3 den baulich geprägten Markt. Dieser sieht vor, dass Investitionskosten, die aufgrund einer energetischen Sanierung entstehen, bis zu zehn Jahre steuerlich mit zehn Prozent absetzbar sind. Im selben Atemzug wird die Fördersumme von derzeit rund 930 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro ab 2012 erhöht. Hauseigentümer die eine Sanierung ihres Gebäudes durchführen lassen, können sich die Maßnahme durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) mit günstigen Zinskonditionen sowie Tilgungszuschüssen mit bis 12,5% der Investitionssumme fördern lassen.
Für Mieter soll es zukünftig erschwert werden, die Mieten zu mindern, wenn bauliche Maßnahmen den Wohnkomfort zeitlich begrenzt stören. Hierzu hat das ZDF-Magazin WISO am 06. Juni einen Beitrag gebracht. Dieser ist in der Mediathek anzusehen unter: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/1354470
Was halten Sie/Was hältst Du von der geplanten Energiewende der Bundesregierung?
Ich freue mich auf Kommentare!
1 - dip.bundestag.de/btd/17/060/1706070.pdf
2 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, Artikel 1, Abschnitt 1a
3 - http://dip.bundestag.de/btd/17/060/1706074.pdf