Energie und Klima BLOG

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Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden zukünftig ihren Beitrag zur Effizienzsteigerung der Industrie beitragen müssen. So sieht es eine EU-Richtlinie vor. Hierzu bietet sich für Unternehmen die Einführung eines Energiemanagementsystems an. Bisher wurde hierzu die EU-Norm DIN EN 16001 angewendet. Diese wurde jedoch im Dezember 2011 durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001 abgelöst. Im April 2012 wird daher die EN 16001 zurückgezogen. Die weltweit gültige Norm soll Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen unterstützen.

Um zukünftig Steuererleichterungen geltend machen zu können, werden Unternehmen “gezwungen” ihre Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung in einer Zertifizierung darzustellen. Zahlreiche Zertifizierungstellen sind bereits zur Durchführung von Auditierungen akkreditiert.

Für welche Unternehmen gilt diese Anforderung und welche Ermäßigungen gibt es?

Unternehmen, die bislang eine Energie- und Steuererstattung beantragt haben (beispielsweise Rückerstattung der gezahlten Stromsteuer über das Zollamt), werden voraussichtlich ab 2013 dazu verpflichtet, nachzuweisen, inwiefern sie energieeffiziente Maßnahmen durchführen (z.B. über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001).

Unternehmen deren Stromkosten in Bezug auf die Brutto-Wertschöpfung mindestens 14% betragen und einen Mindestverbrauch je Abnahmestelle von 1 Gigawattstunde pro Jahr [GWh/a] aufweisen, können zudem eine Befreiung der EEG-Umlage beantragen (Besondere Ausgleichsregelung §§ 40 ff. EEG). Hierzu stellt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Für weitergehende Informationen rund um das Themengebiet Energiemanagementsysteme können Sie mich gerne kontaktieren!

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Am 3. Mai diesen Jahres hatte der Staat die Förderungen für die Erneuerung der Heizungsanlage ausgesetzt. Seit dem 12. Juli ist die Förderung für neue Heizungsanlagen, die Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugen wieder möglich. Die Kriterien für die Förderungen haben sich jedoch angepasst.

Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kann jetzt wieder eine Förderung beantragt werden, das beschloss der Bundesrat am 7. Juli. Ausgenommen von der Förderung sind Neubauten, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie Solarthermieanlagen sofern diese ausschließlich zur Wassererwärmung genutzt werden.

Wer jedoch weiterhin überlegt seine Heizung durch einen Pelletofen bzw. -kessel zu erneuern, der erhält wieder eine Förderung. Solarkollektoren auf dem Dach die zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung genutzt werden, sind ebenfalls in der Förderung enthalten. Eine weitere Anlagentechnik, bei dem der Verbraucher Geld vom Staat erhält, sind effiziente Wärmepumpen.

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