Am 3. Mai diesen Jahres hatte der Staat die Förderungen für die Erneuerung der Heizungsanlage ausgesetzt. Seit dem 12. Juli ist die Förderung für neue Heizungsanlagen, die Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugen wieder möglich. Die Kriterien für die Förderungen haben sich jedoch angepasst.
Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kann jetzt wieder eine Förderung beantragt werden, das beschloss der Bundesrat am 7. Juli. Ausgenommen von der Förderung sind Neubauten, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie Solarthermieanlagen sofern diese ausschließlich zur Wassererwärmung genutzt werden.
Wer jedoch weiterhin überlegt seine Heizung durch einen Pelletofen bzw. -kessel zu erneuern, der erhält wieder eine Förderung. Solarkollektoren auf dem Dach die zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung genutzt werden, sind ebenfalls in der Förderung enthalten. Eine weitere Anlagentechnik, bei dem der Verbraucher Geld vom Staat erhält, sind effiziente Wärmepumpen.
Am 3. Mai diesen Jahres hatte der Staat die Förderungen für die Erneuerung der Heizungsanlage ausgesetzt. Seit dem 12. Juli ist die Förderung für neue Heizungsanlagen, die Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugen wieder möglich. Die Kriterien für die Förderungen haben sich jedoch angepasst.
Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kann jetzt wieder eine Förderung beantragt werden, das beschloss der Bundesrat am 7. Juli. Ausgenommen von der Förderung sind Neubauten, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie Solarthermieanlagen sofern diese ausschließlich zur Wassererwärmung genutzt werden.
Wer jedoch weiterhin überlegt seine Heizung durch einen Pelletofen bzw. -kessel zu erneuern, der erhält wieder eine Förderung. Solarkollektoren auf dem Dach die zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung genutzt werden, sind ebenfalls in der Förderung enthalten. Eine weitere Anlagentechnik, bei dem der Verbraucher Geld vom Staat erhält, sind effiziente Wärmepumpen.